AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FERIENWOHNUNGEN VON KILIAN ROSINI


1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag für das Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn über die website https://rosini-stays.com oder https://rosini-stays.de gebucht und die Anzahlung geleistet wurde. Die Ferienunterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer zur Nutzung für Urlaubszwecke, Geschäftsreisen sowie längere Aufenthalte aus beruflichen oder versicherungsbedingten Gründen vermietet und darf nur mit der bei Buchung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.

2. Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Außerdem ist die Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern und deren Reinigung enthalten. Außerdem die Ausstattung lt. Auflistung. Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises ist direkt nach Buchung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Auf entsprechende Deckung des Kontos oder der Kreditkarte ist zu achten. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter die Buchung stornieren. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

3. Kaution

Der Mieter zahlt bei Anreise und Übergabe eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 250 EURO an den Vermieter. Diese wird nach einwandfreier Rückübergabe der Mietsache ebenfalls zurückerstattet (bargeldlos). Die Übergabe und Rücknahme des Hauses wird schriftlich dokumentiert.

4. Mietdauer und An- / Abreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Übergabe des Ferienhauses erfolgt nicht persönlich. Die Abreise erfolgt um 10.00 Uhr des Abreisetages. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als einer Stunde hat die Berechnung eines gesonderten Reinigungsaufwandes zur Folge, da dann nur mit zusätzlichem Personal sichergestellt werden kann, das nächste Gäste ab 16 Uhr einchecken können. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise oder nicht erfolgter oder verspäteter Anreise erfolgt grundsätzlich nicht. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

5. Rücktritt

Grundsätzlich gilt deutsches Mietrecht. Dies bedeutet: Gebucht ist gebucht. Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich aus welchen Gründen (Ausnahme: Höhere Gewalt oder außerordentlich wichtiger Grund nach § 542 II BGB). Der Mieter ist von der Mietzahlung nicht entbunden, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Dies schließt Krankheit ein, ungeplante Ereignisse oder auch wenn eine der anreisenden Personen verhindert ist. Wir empfehlen daher immer und dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wir bieten unseren Gästen jedoch folgende freiwillige Stornoregelungen an: Stornierung bis 30 Tage vor Anreise: 30% des Mietbetrages. Stornierung 15-30 Tage vor Anreise – 50% des Mietbetrages. Ab 15 Tage vor Anreise ist die Gesamtmiete zu bezahlen (verbrauchsabhängige Kosten wie Strom und Reinigung werden hiervon abgezogen). Im Falle eines erlassenen Beherbergungsverbotes innerhalb des gebuchten Zeitraumes kann von beiden Parteien kostenfrei storniert werden (höhere Gewalt). Beide Vertragsparteien werden dann von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. Besteht kein Beherbergungsverbot und existiert ein Pandemiegeschehen und länderspezifische oder gesonderte, wechselnde Auflagen und Einschränkungen (z.B. während Covid-19), dann gelten gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen. Diese werden jeweils aktuell auf der website https://rosini-stays.com und bei den Buchungsformularen veröffentlicht und sind bei Buchung abweichend von diesen AGB gültig. Auch Quarantäne-Situationen entbinden nicht von der Pflicht der Mietzahlung, auch und gerade zu dieser Zeit empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Corona Schutz (z.B. von der HanseMerkur oder Allianz). Der Vermieter verpflichtet sich, den stornierten Zeitraum schnellstmöglich wieder auf dem freien Markt anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen, wird dies mit der Rechnungssumme des stornierenden Mieters verrechnet. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Tritt der Mieter innerhalb von 48 Stunden nach Buchung wegen eines Irrtums vom Vertrag zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150€ fällig, die mit der Rückerstattung verrechnet wird. Ein generelles Widerrufsrecht besteht bei touristischen Leistungen nicht.

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Böden oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen (z.B. Treppenhaus und Hauseingangsbereich) ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen und Außenanlagen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Feuer darf nicht entfacht werden. Bei den Fenstern ist darauf zu achten, diese beim Verlassen zu schließen. Tritt z.B. im Falle von starkem Regen oder Gewitter ein Wasserschaden auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Im Falle starker Sonneneinstrahlung sollten die Vorhänge, Rollos und Schiebeläden tagsüber geschlossen gehalten werden. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Der Mieter verpflichtet sich außerdem dazu, die bei Buchung angegebenen Personen, inkl. Haustiere einzuhalten und Änderungen vor Anreise mitzuteilen. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von 100 Euro pro Person zu zahlen. Verdeckte Mängel oder Verunreinigungen: Der Vermieter behält sich vor, bis 48 Stunden nach Abreise Kosten für eine erhöhte Reinigung oder/und Schäden geltend zu machen und von der Kaution einzubehalten, dies gilt insbesondere für Mängel, die erst nach Abreise vom Putzteam festgestellt und dokumentiert werden.

8. Haftung

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Eine Haftung des Vermieters gemäß § 536a BGB für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ebenfalls ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht für kurzfristige Ausfälle oder Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung sowie in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand, Unwetter, Überschwemmung etc.). Ebenso wird keine Haftung für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück übernommen. Für vom Gast verursachte Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch An- und Abreise erfolgen auf eigene Verantwortung und Gefahr des Gastes. Beim Verlust eines Schlüssels zur Ferienunterkunft wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 100 Euro fällig. Sollte durch den Verlust ein Austausch des Schlosses oder einer Schließanlage erforderlich sein, behalten wir uns vor, die tatsächlich anfallenden Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.

9. Tierhaltung, Reinigung, Rauchen

In den Ferienunterkünften sind keine Tiere gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 1.000 Euro für besondere Reinigung und Sanierung erhoben. Rauchen ist innerhalb der Räume, sowie im Keller, strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 1.000 Euro für besondere Reinigung und Sanierung erhoben. Weiterhin dürfen keine Zigaretten oder Zigaretten Stummel in die Außenbereiche entsorgt werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung werden die Kosten für die Reinigung an den Mieter berechnet. Für die Rückgabe des Hauses erhalten die Mieter rechtzeitig vor Abreise Informationen. Der Vermieter behält sich vor, bis 48 Stunden nach Abreise Kosten für eine erhöhte Reinigung geltend zu machen und von der Kaution einzubehalten, dies gilt insbesondere für Mängel, die erst nach Abreise vom Putzteam festgestellt werden.

10. Hausordnung

Die Mietunterkunft liegt in einem ruhigen Wohngebiet. Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Fernsehgeräte und Lautsprecher sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Beim Verlassen des Hauses sind sämtliche Fenster und Türen zu schließen. Grundsätzlich gilt in Deutschland die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. In dieser Zeit sollten jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke reduziert werden.

11. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Mietrecht mit deutschem Gerichtsstand Anwendung. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.